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Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) / Data Processing Agreement

Zuletzt aktualisiert: 19. April 2026

Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV/DPA) gemäß Art. 28 DSGVO wird Bestandteil der Nutzungsbedingungen (AGB) von AuraCite und tritt mit der Registrierung und Nutzung des Dienstes automatisch in Kraft.

1. Gegenstand der Verarbeitung

Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten von AuraCite (Auftragsverarbeiter) und dem registrierten Kunden (Verantwortlicher) im Rahmen der Verarbeitung personenbezogener Daten. Der Auftragsverarbeiter verarbeitet Daten (z.B. Logindaten, Prompts, Analysedaten) ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Kunden, um die SaaS-Dienstleistungen darzubieten.

2. Art und Zweck der Daten

Art der Daten: Bestandsdaten (Account), Inhaltsdaten (Prompts, Marken-Texte), Nutzungsdaten (Zugriffszeiten), Kommunikationsdaten (E-Mails).
Kreis der Betroffenen: Mitarbeiter des Kunden, ggf. Kunden oder Zielgruppen des Kunden (sofern deren Daten als markenrelevante Keywords/Prompts analysiert werden).

3. Pflichten des Auftragsverarbeiters (AuraCite)

4. Technische und Organisatorische Maßnahmen (TOM)

AuraCite sichert die Datenverarbeitung durch modernste Maßnahmen:

5. Unterauftragsverarbeiter (Sub-Processors)

Der Kunde stimmt dem Einsatz folgender relevanter Unterauftragsverarbeiter zu:

Soweit Daten an Anbieter außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermittelt werden, stützen wir uns auf Angemessenheitsbeschlüsse oder wenden von der EU genehmigte Standardvertragsklauseln (SCCs) an.

6. Kündigung und Rückgabe/Löschung

Nach Beendigung des Hauptvertrags wird der Auftragsverarbeiter alle dem Kunden zugeordneten personenbezogenen Daten nach erfolgreicher Kontokündigung löschen, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.